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Garantie- und Mängelrügen nach SIA 118 verwalten

Fristenüberwachung für 2-jährige Rügefristen und 5-jährige Garantiefristen im Schweizer Baurecht.

### Rechtssicherheit bei Gewährleistungsansprüchen

Im Schweizer Baugewerbe regelt die SIA 118 die Mängelhaftung:

- **Fristenüberwachung**: Automatische Erinnerungen 6 Monate und 1 Monat vor Ablauf der 2-Jahres-Rügefrist.
- **Mängelprotokoll**: Erfasse gemeldete Mängel, vereinbare Nachbesserungstermine und lass die erfolgreiche Nachbesserung digital unterschreiben.

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